AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der DTS GmbH
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- Vertragsabschluss
1.1. Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen
Geschäfte der Firma DTS GmbH mit ihren Kunden im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung
und Bezahlung von Werkzeugen und Produkten einschließlich etwaiger Dienstleistungen, auch ohne
nochmaligen ausdrücklichen Hinweis darauf.
1.2. Unsere Angebote sind 3 Monate gültig und stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer
Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche nicht ergeht mit Übergabe oder Auslieferung des
Kaufgegenstandes. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behält sich der
Lieferer Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne seine Zustimmung nicht kopiert, reproduziert,
an Dritte weitergegeben oder bekannt gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich
zurückzusenden.
1.3. Unsere Auftragsbestätigungen ergehen schriftlich. Nebenabreden sind nicht getroffen.
1.4. Bei Sonderwerkzeugen gilt folgende Über- bzw. Unterlieferung der Bestellstückzahl als vereinbart:
bis zu 4 Stück = 1 Stück
ab 5 – 11 Stück = 2 Stück
ab 12 – 30 Stück = 3 Stück
über 30 Stück = 10%
Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten,
soweit entgegenstehende Interessen des Bestellers dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
1.5. Bei Sonderschneidplatten gilt folgende Über- bzw. Unterlieferung der Bestellstückzahl als
vereinbart:
bis zu 9 Stück = 1 Stück
ab 10 – 199 Stück = 10% der Bestellmenge
ab 200 Stück = 5% der Bestellmenge
- Preise
2.1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager Kaiserslautern ausschließlich Verpackung,
Transportkosten und Wertsicherung zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2. Ändern sich Löhne oder Materialkosten innerhalb des Zeitraumes von Vertragsschluss bis zur
Auslieferung des Liefergegenstandes, so können wir eine angemessene Preisanpassung verlangen.
Sollte eine Einigung über eine entsprechende Preisanpassung nicht möglich sein, so können wir vom
Vertrag zurücktreten.
- Lieferung
3.1. Die Lieferfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, wenn sämtliche Einzelheiten der Ausführung geklärt
sind. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden
voraus.
3.2. Wir sind bemüht, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Sollten wir Liefertermine ausnahmsweise
schuldhaft nicht einhalten, ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des
Kunden wegen Lieferverzuges gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3.3. Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferfrist angemessen auch dann, wenn sie während
des Lieferverzuges eintreten.
3.4. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, sofern diese für den Besteller zumutbar sind.
- Gefahrenübergang
4.1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand unser Werk verlässt. Dies
gilt auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Kosten des Versandes tragen.
4.2. Die Ware wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten
gegen Transportschäden versichert.
- Zahlung
5.1. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind unsere Rechnungen
innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum
zahlbar.
5.2. Lohnaufträge und Nachschärfaufträge sind rein netto ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
5.3. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 12% zu berechnen.
5.4. Nur anerkannte oder rechtsgültig festgestellte Gegenansprüche berechtigen zur Aufrechnung
oder Zurückhaltung.
- Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum bis zur Begleichung unserer gesamten auch künftigen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung zum Kunden an sämtlichen gelieferten Gegenständen vor.
Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren
Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt in allen Stufen nicht auf.
6.2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsende
Forderung in Höhe unseres Endbetrages mit allen Nebenrechten und Rängen ab.
6.3. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei
Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand, hat er uns
unverzüglich zu benachrichtigen.
6.4. Bei einem Scheck-/Wechselverfahren geht unser Eigentumsvorbehalt in sämtlichen Stufen erst
dann unter, wenn der Besteller seinen sämtlichen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber sowie
gegenüber Dritten nachgekommen ist.
6.5. Gerät der Besteller trotz Fristsetzung schuldhaft in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den
Liefergegenstand an uns zu nehmen, ohne dass hierin ein Rücktritt vom Kaufvertrag zu sehen wäre.
- Gewährleistung und Haftung
7.1. Im Falle berechtigter Reklamationen leisten wir Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Schlägt eine solche endgültig fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung
des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung) verlangen.
7.2. Kosten infolge unberechtigter Beanstandungen gehen zu Lasten des Bestellers.
7.3. Sonstige Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn,
wir haften ausnahmsweise wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Dies gilt nicht,
soweit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen Vertragspflichten verletzt werden, deren
Erfüllung für den Besteller von wesentlicher Bedeutung sind. Die Haftungsfreizeichnung gilt ebenfalls
nicht, soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz haften oder für das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften in Anspruch genommen werden.
- Schlussbestimmungen
8.1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Rechtsbeziehungen ist D-67661 Kaiserslautern.
8.2. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
8.3. Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
8.4. Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder infolge
einer Änderung der Rechtsprechung oder der Gesetzgebung unwirksam werden, so hat dies die
Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich
schon heute, eine der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommende Ersatzregelung zu
treffen.
Fassung vom 17.06.2014